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Bewährung bedeutet für rechtskräftig Verurteilte innerhalb einer mehrjährigen Frist zu lernen, ein straffreies Leben zu führen. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe stellt die gesellschaftlich aussichtsreichere Lösung für die Integration eines straffällig gewordenen Menschen dar - und spart immense Kosten im Vergleich zu der Verbüssung einer Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Bewährungshilfe soll auf gesetzlicher Grundlage die in Freiheit lebenden Verurteilten bei ihren Bemühungen unterstützen und kontrollieren. Die Zielsetzung der Bewährungshilfe liegt in einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensgestaltung der Betreuten. Bewährungshelfer/innen sind Dipl. Sozialpädagogen/innen oder Dipl. Sozialarbeiter/innen. Soziale Alternativen in der Bewährungshilfe Speyer e.V. der 2001 gegründete Verein ergänzt und unterstützt die Arbeit der Bewährungshilfe: - Schaffung alternativer Angebote im Bereich der Resozialisierung von Straffälligen - Förderung und Organisation neuer Projekte - Prävention
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